49. Tagung des Menschenrechtsrates

28. Februar - 1. April 2022

Punkt 4: Interaktiver Dialog mit dem Sonderberichterstatter für die Islamische Republik Iran

17. März 2022

Von Sivar Ahmed / GICJ

Übersetzt von Viktoria Kropp

Zusammenfassung

An der 33. Sitzung der 49. Ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates am 17. März legte der Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran, Herr Javaid Rehman, dem Menschenrechtsrat seinen Bericht vor. In diesem wies er auf die alarmierende Menschenrechtslage im Iran hin, insbesondere auf das hohe Mass an Straffreiheit und den Mangel an Rechenschaftspflicht im Land.

Im Mittelpunkt des Interaktiven Dialogs standen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran. Viele Delegierte kritisierten die iranische Politik und das iranische Rechtssystem für ihre Unfähigkeit, Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus äusserten der Sonderberichterstatter, staatliche Delegierte und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zahlreiche Bedenken hinsichtlich der exzessiven Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten, der fehlenden Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt, der willkürlichen Inhaftierung von Aktivisten und Angehörigen von Minderheiten, der zunehmenden Zahl von Hinrichtungen, der Bedrohung und Schikanierung von Journalisten und ihren Familien im Iran und nicht zuletzt der alarmierenden Entwicklungen in der Gesetzgebung, die Frauen und Mädchen in der Islamischen Republik Iran bedrohen.

Viele Delegationen und NGO-Vertreter teilten die Bedenken des Sonderberichterstatters. Sie forderten die iranischen Behörden auf, die Empfehlungen des Berichts ernst zu nehmen und eng mit Herrn Rehman zusammenzuarbeiten, um die notwendigen Reformen durchzuführen und eine solide Regierungsstruktur zu schaffen, die Menschenrechte schützt. Geneva International Centre for Justice unterstützt die Empfehlungen des Sonderberichterstatters und fordert die Behörden des Irans auf, mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten, um die Urheber von Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.

Hintergrund

Am 24. März 2011 nahm der Menschenrechtsrat eine Resolution an, mit der das Mandat des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran wieder eingeführt wurde. Das vorherige Mandat, das von der Menschenrechtskommission eingerichtet worden war, wurde 2002 beendet. Am 6. Juli 2018 wurde Herr Javaid Rehman als dritter Sonderberichterstatter für die Menschenrechte im Iran seit der Wiedereinführung des Mandats ernannt. Herr Rehman nahm am 13. Juli 2018 offiziell seine Arbeit auf.

In seinen ersten Empfehlungen betonte er seine Absicht, Kommunikationskanäle zu entwickeln und mit der Regierung der Islamischen Republik Iran zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus forderte er Zugang zum Land, um besser mit der iranischen Bevölkerung und den Behörden in Kontakt treten zu können. Sein zweiter Bericht, den er dem Menschenrechtsrat vorlegte, konzentrierte sich auf die Analyse der Situation ethnischer und religiöser Minderheiten und anderer damit zusammenhängender Fragen, welche die Menschenrechte im Iran im Jahr 2018 beeinträchtigten. Auf der 49. Ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrats legte er dem Rat schliesslich seinen dritten Bericht vor.

Bericht des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran

In seinem Bericht A/HRC/49/75 über die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran hat der Sonderberichterstatter die Bereiche hervorgehoben, die hinsichtlich der Menschenrechtslage im Iran Anlass zur Besorgnis geben, wobei er sich auf die Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen konzentriert hat. Der Bericht verwies auf die Zunahme von Hinrichtungen in dem Land, einschliesslich der Hinrichtung von Kindern. Im Jahr 2021 wurden mehr als 280 Personen, darunter zehn Frauen, hingerichtet. In diversen Fällen, die minderjährige Straftäter betrafen, wurden Kinder ohne vorherige Benachrichtigung ihrer Familien hingerichtet. Im vergangenen Jahr kam es vermehrt zu Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen, wobei viele Opfer Minderheiten, darunter Belutschen und Kurden waren. Einer der besorgniserregendsten Menschenrechtsverletzungen, die in dem Bericht aufgeführt werden, ist die Anwendung der Todesstrafe durch die iranische Regierung gegen Demonstranten. Darüber hinaus werden in dem Bericht Menschenrechtsverletzungen, wie das Verbot der Kontaktaufnahme mit Anwälten und das Erlangen von Geständnissen unter Folter ohne anschliessende Untersuchung der Vorwürfe aufgeführt. 

Der Bericht untersucht den Einsatz von tödlicher und übermässiger Gewalt durch die iranische Regierung gegen friedliche Demonstranten während zweier massiver Proteste im Juli und November 2021. Bei beiden Protesten ging es um den Zugang zu Wasser und die Auswirkungen des Wassermangels auf die Lebensgrundlage der Menschen. Die Proteste in der Provinz Khuzestan im Juli 2021 führten zum Tod von mindestens acht Personen, darunter zwei Kinder, und zu einer grossen Zahl von Festnahmen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Sicherheitskräfte im November 2021 in Isfahan Schlagstöcke, Tränengas und Granatwerfer gegen friedliche Demonstranten einsetzten, was zu Kopf- und Augenverletzungen führte. Es wurden mindestens 200 Personen verhaftet.. Zu den schwerwiegenden Bedenken, die in dem Bericht geäussert werden, gehört die Tatsache, dass es keine Untersuchung der übermässigen Gewaltanwendung oder der Sperrung des Internetzugangs durch die iranische Regierung gab, wodurch die rechtzeitige  Weitergabe von Informationen verhindert wurde.  

Der Bericht enthüllte zudem kontroverse legislative Entwicklungen in der Islamischen Republik Iran. Im Februar 2022 verabschiedete das iranische Parlament den allgemeinen Teil des Gesetzes über die Regulierung von Online-Diensten, das sogenannte "Nutzer Schutzgesetz", trotz des Widerstands der Zivilgesellschaft gegen dieses Gesetz. Dieses Gesetz verstärkt symbolisch die Mauer, die den Iran von internationalen Medien und Einflüssen trennt. Ergo, wird der Zugang zu Informationen im Iran noch restriktiver und die Regierung signalisiert, dass der Iran sich selbst von der globalen Informationsumgebung ausschliesst. Die zweite äusserst besorgniserregende Entwicklung in der Gesetzgebung ist die Verabschiedung des "Jugendbevölkerung Gesetzes", das sich negativ auf die Gesundheit und die reproduktiven Rechte von Mädchen und Frauen im Iran auswirkt und unter anderem den Zugang zu Verhütungsmitteln und Informationen einschränkt. Bedauerlicherweise wird dieses Gesetz dazu führen, dass einige der Fortschritte, die der Iran im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung von HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten erzielt hat, zunichte gemacht werden.

Der thematische Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem iranischen Rechtssystem, das die fundamentale Ursache für die anhaltende Straflosigkeit bei fatalen Menschenrechtsverletzungen ist. Die  Anerkennung dieser Herausforderungen ist der erste Schritt in Richtung Fortschritt. Eine dieser Herausforderungen ist die derzeitige politische Struktur und die Verfassung des Iran, die nicht darauf ausgelegt sind, die Regierungsbehörden zur Rechenschaft zu ziehen. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung aufgrund des fehlenden politischen Pluralismus und der mangelnden demokratischen Beteiligung nicht an der Entscheidungsfindung teilhaben kann. Aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung hat das iranische Volk keine unabhängige Adresse, um seine Rechte einfordern zu können.

Der Sonderberichterstatter beendete seinen Bericht mit dem Hinweis, dass der Mangel an Rechenschaft vielerlei Symptome der Unterdrückung miteinschliesst, die das iranische Volk, besonders diejenigen, die für Rechenschaft kämpfen, quält. Dies äussert sich in regelmässigen Schikanen und Morddrohungen der Regierung gegenüber Opfern und deren Familien. "In einigen Fällen werden Einzelpersonen strafrechtlich verfolgt, nur weil sie Gerechtigkeit einfordern. So wurden beispielsweise die Menschenrechtsanwälte Arash Keykhosravi und Mustafa Nili sowie der Menschenrechtsverteidiger Mehdi Mahmoudian verhaftet und wegen Verbrechen gegen die nationale Sicherheit angeklagt, weil diese eine Klage gegen die Behörden wegen des Missmanagements der Covid-19-Pandemie geplant hatten", so der Sonderberichterstatter.

Interaktiver Dialog mit dem Sonderberichterstatter

Auf der 33. Sitzung der 49. Ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates leitete der Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran einen Interaktiven Dialog über die Menschenrechtssituation im Iran.

Der Sonderberichterstatter, Herr Rehman eröffnete die Sitzung, indem er erwähnte, dass die Islamische Republik Iran seinen Antrag auf Einreise in das Land weiterhin ablehnt; gleichzeitig dankte er der iranischen Regierung für ihre Kommentare und die Beantwortung seiner Mitteilung. Zu Beginn der Sitzung eruierte Herr Rehman die allgemeine Menschenrechtslage im Iran  und stellte klar, dass er jede Information der Regierung über die Verhängung der Todesstrafe begrüsse. Herr Rehman bedauerte, dass die Empfehlungen seinerseits zum Gesetz zum Schutz von Nutzern gesamtheitlich von der iranischen Regierung abgelehnt wurden. Herr Rehman betonte seine Bereitschaft, mit der iranischen Regierung zusammenzuarbeiten, um Reformen im Regierungssystem durchzuführen, die mit internationalen Standards vereinbar sind. Er forderte den Rat auf, die Kultur der Repressalien im Iran ernsthaft zu untersuchen, um Rechenschaft für Staatsbeamte sicherzustellen. In seinen abschliessenden Bemerkungen wies er auf die Notwendigkeit hin, ernsthafte Schritte zu unternehmen, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Hierbei betonte er die Rolle der internationalen Gemeinschaft, Massnahmen zu ergreifen, wenn es keine innerstaatlichen Kanäle gibt, um die Menschenrechtsverletzer im Iran zur Verantwortung zu ziehen.  

Der iranische Delegierte Esmaeil Baghaei Hamaneh lehnte das Mandat des Sonderberichterstatters ab und bezeichnete den Bericht als ungeheuerlich verzerrend. Herr Hamaneh beschuldigte das Vereinigte Königreich, eine Kampagne gegen sein Land zu führen, indem es dem Rat einen solchen Bericht vorlegt, der zu keinem glaubwürdigen Ergebnis führen würde.Er behauptete, dass die Staaten, die diese Kampagne unterstützen, sich nicht ernsthaft um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte kümmern würden. Ausserdem beklagte er sich über die kurze Zeit, die dem betreffenden Land eingeräumt wurde, um seinen Standpunkt zu erläutern.

Die Delegierte der Europäischen Union, Frau Lotte Knudsen, begrüsste den Bericht des Sonderberichterstatters und äusserte ihre Besorgnis über die anhaltende unmenschliche und ungerechte Praxis der Todesstrafe im Iran. Frau Knudsen forderte die iranischen Behörden auf, die Todesstrafe für alle Gefangenen unabhängig von ihren Straftaten abzuschaffen und die Konvention gegen Folter zu ratifizieren. Sie betonte die Besorgnis der EU um die Gesetzgebung, die die Verheiratung minderjähriger Frauen im Alter von 13 Jahren erlaubt, und über das neue Gesetz, das grössere Einschränkungen für moderne Verhütungsmethoden ermöglicht. Sie betonte auch, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung weiterhin verletzt wird. Ausserdem verhindere die fehlende Gewaltenteilung, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können. Die EU-Vertreterin schloss ihre Erklärung mit den Worten: "In dem Bericht werden exemplarisch Beispiele für das Versagen des Iran bei der Gewährleistung der Rechenschaftspflicht aufgeführt, darunter der massive Einsatz tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstranten, die gewaltsame Entführung von Personen und willkürliche Hinrichtungen."

Der Delegierte Islands, Harald Aspelund, begrüsste im Namen der nordisch-baltischen Länder den Bericht von Herrn Rehman und teilte seine Besorgnis über das Fehlen eines Systems der Rechenschaftspflicht und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen im Iran. Er betonte, dass die iranische Regierung Reformen durchführen sollte, um eine angemessene politische und rechtliche Struktur aufzubauen, und dass die politische Unabhängigkeit der Justiz wichtig sei. Darüber hinaus forderte er die iranische Regierung auf, die Todesstrafe für alle Straftaten abzuschaffen und alle Rechte in Bezug auf freie Meinungsäusserung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit sowohl online als auch offline zu schützen. Weiter teilte Herr Aspelund die Besorgnis des Sonderberichterstatters über das neue Familiengesetz und dessen Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen und forderte die iranische Regierung auf, mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und ihm uneingeschränkten Zugang zum Land zu gewähren.

Die kubanische Delegierte erklärte, dass die Auferlegung eines Mandats und die Verabschiedung von Resolutionen gegen die Bedenken des Staates nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen werden. Darüber hinaus betonte die Vertreterin, dass der Einfluss westlicher Länder und ihrer Partner auf die Arbeit dieses Rates zu Diskriminierung und Doppelmoral führe, wie dies bei den Sonderverfahren und Resolutionen gegen die Islamische Republik Iran zu beobachten sei. Sie betonte, dass Kuba gegen politisch motivierte Mandate sei. Sie betonte, dass die Arbeit des Rates durch Dialog und Zusammenarbeit einen wirksamen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte leisten könne und dass das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (UPR) ein wirksamer Mechanismus zur Überprüfung und Analyse der Menschenrechtssituation in jedem Land sei.

In ähnlicher Weise verurteilte der chinesische Delegierte die Politisierung von Menschenrechtsfragen und betonte, dass China der Ansicht sei, dass ein konstruktiver Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern immer der bessere Weg sei, um für  Menschenrechte einzutreten. Er erklärte, dass die Wahrnehmung der Menschenrechte nicht von den sozialen, politischen, historischen und kulturellen Bedingungen der verschiedenen Länder getrennt werden könne. Darüber hinaus forderte der Vertreter die internationale Gemeinschaft auf, die politischen Angelegenheiten der iranischen Regierung und ihre Entscheidung darüber, wie die Politik zur Entwicklung der Menschenrechte im Iran umgesetzt werden soll, zu respektieren. Schliesslich forderte er die sofortige Aufhebung der einseitigen Zwangsmassnahmen, die die Vereinigten Staaten und andere Länder dem Iran auferlegt haben und die die Menschenrechte und die Lebensgrundlage des iranischen Volkes ernsthaft beeinträchtigten.

Schlussbemerkungen

Der Sonderberichterstatter wiederholte seine Bitte an die iranischen Behörden, ihm Zugang zu dem Land zu gewähren. In seiner Antwort auf die Frage nach den Auswirkungen der Sanktionen auf die Menschenrechtslage, die von Iran, Syrien, China, Weissrussland und mehreren anderen Staaten vorgebracht wurden, erklärte der Sonderberichterstatter, dass der Bericht Empfehlungen für Staaten enthält, die Sanktionen verhängen. Der Sonderberichterstatter erklärte, dass viele Delegationen, darunter auch die Islamische Republik Iran, dem Bericht vorwarfen, er sei politisch voreingenommen und seine Informationen stammten von terroristischen Organisationen; dies sei ein klares Beispiel für die Art und Weise, wie die iranische Regierung Kritik betrachtet, mit der sie nicht einverstanden ist, so der Sonderberichterstatter. Herr Rehman wiederholte seine Aufforderung an die iranischen Behörden, die notwendigen Reformen durchzuführen, um ein System der Rechenschaftspflicht im Einklang mit dem Völkerrecht aufzubauen, und er forderte die internationale Gemeinschaft, insbesondere den Menschenrechtsrat auf, Rechenschaft für Ereignisse zu fordern, die weiterhin ungestraft bleiben, wie die Massenhinrichtung von 1988 und die Proteste vom November 2019. Der Sonderberichterstatter ermutigte den Vorschlag einiger Staaten, in jeden Dialog mit der Islamischen Republik Iran Bedingungen im Bereich der Menschenrechte, einschliesslich der Rechenschaftspflicht, aufzunehmen. 

Herr Rehman wiederholte seine tiefe Besorgnis über die alarmierende Zahl von Hinrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Drogendelikten. "Die Verletzung eines fairen Verfahrens, die systematische Anwendung von Folter und die Verletzung der Rechte auf ein ordnungsgemässes Verfahren bedeuten, dass die meisten, wenn nicht alle Hinrichtungen im Iran einen willkürlichen Entzug des Lebens darstellen", sagte der Sonderberichterstatter. Er forderte den Rat auf, die fortgesetzten Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern zu verurteilen und empfahl den iranischen Behörden, die Todesstrafe für alle Straftaten abzuschaffen. Darüber hinaus forderte er eine offene, transparente und faire Untersuchung des Einsatzes von übermässiger Gewalt bei den Protesten im November 2019 und bei allen anderen Gelegenheiten, bei denen tödliche Waffen eingesetzt wurden. Der Sonderberichterstatter forderte die iranischen Behörden auf, alle willkürlich inhaftierten politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Arbeiter und Frauenrechtsaktivisten unverzüglich freizulassen. Herr Rehman äusserte sich besorgt über die zunehmenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäusserung, die Abschaltung des Internets während der Proteste im Iran und die anhaltenden Drohungen, Einschüchterungen und Schikanen gegenüber Journalisten. Er forderte die iranischen Behörden auf, das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit für alle zu gewährleisten und Minderheitengruppen vor Diskriminierung zu schützen. Er schloss seine Erklärung mit der Aufforderung an die iranischen Behörden, die Gesetzgebung in Bezug auf Früh- und Zwangsheirat zu verbieten und alle Gesetze aufzuheben, die Ehrenmorde entschuldigen oder Gewalt gegen Frauen zulassen.

Position von Geneva International Center for Justice (GICJ)

Geneva International Centre for Justice (GICJ) dankt dem Sonderberichterstatter für seinen ausführlichen Bericht über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran. Wir teilen seine Besorgnis über das alarmierende Ausmass der Menschenrechtsverletzungen in diesem Land. GICJ fordert die iranische Regierung auf, dem Sonderberichterstatter die Einreise in das Land zu ermöglichen, um seine Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen fortzusetzen. Darüber hinaus fordern wir die internationale Gemeinschaft, einschliesslich des Menschenrechtsrates, auf, alle Untersuchungen und Prozesse zu unterstützen, um die Urheber von Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Diskriminierung von Minderheiten ist ausgesprochen besorgniserregend, daher fordert GICJ die iranische Regierung auf, alle Gesetze und politischen Massnahmen abzuschaffen, die die Diskriminierung fördern. GICJ hat ein besonderes Auge auf die Situation der Rechte von Frauen und Mädchen; das derzeitige gesetzliche Heiratsalter und das neue Familiengesetz werden weitere Verstösse gegen die Gleichberechtigung, Würde und Freiheit von Frauen und Mädchen ermöglichen. Daher unterstützt GICJ die Forderung des Sonderberichterstatters nach Reformen und Veränderungen, um ein System der Rechenschaftspflicht zu schaffen und die Menschenrechte im Iran zu stärken. Darüber hinaus bekräftigen wir unsere volle Unterstützung für das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Freiheit der Medien und verurteilen die gegen Journalisten und Aktivisten im Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen.

Read in English

Human Rights Council, HRC49, Iran, special rapporteur, repot on Iran, justice, human rights, impunity, accountability, International Humanitarian Law, Geneva International Centre for Justice, GICJ, Geneva4Justice


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