49 Tagung des Menschenrechtsrates
28 Februar - 1. April 2022
Punkt 3 - Interaktiver Dialog mit dem Sonderbeauftragten für Gewalt gegen Kinder
15 März 2022
Von Elina Siegfried / GICJ
Überblick
Bei der 28. Sitzung der 49. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 15. März legte Dr. Najat Maalla M’jid, Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder, dem Menschenrechtsrat ihren Bericht zum selben Thema vor. In ihrem Report betonte Dr. M’jid die besorgniserregenden Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und des anhaltenden Konflikts in der Ukraine auf den Schutz und das Wohlergehen von Kindern. In ihren Ausführungen unterstrich Dr Maalla M’jid die Bedeutung von Massnahmen, die die Staaten ergreifen sollten, um den Kindern einen besseren Schutz zu gewährleisten. Dazu gehören auch Investitionen und der Ausbau integrierter Dienste für Kinder und ihre Bezugspersonen, wobei die Investitionen als "Impfstoff gegen die Pandemie der Gewalt gegen Kinder" zur Generalprävention betrachtet werden sollten. Des Weiteren ermutigte sie die Staaten, Kinder in den spezifischen Lösungsprozess einzubeziehen, da sie die "Schlüsselrolle als Agenten des Wandels" spielen. Sie unterstrich ferner die wichtige Rolle, welche die sozialen Dienste bei der Verhinderung von Kindesmissbrauch und der Gewährleistung der Grundrechte von Kindern spielen. Dr. M’jid äusserte, dass die Rechte der Kinder von allen Staaten gewahrt werden müssen, um die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 umsetzen zu können. Die Bemühungen zur Gewährleistung der Rechte von Kindern und Familien werden es ihnen ermöglichen, sich von den schlimmsten Auswirkungen der Pandemie zu erholen und eine umfassende Rehabilitation für die gesamte Gesellschaft zu gewährleisten, die niemanden zurücklässt.
Im darauffolgenden interaktiven Dialog äusserten die Delegationen ihre Besorgnisse zur alarmierenden Zunahme von Gewalt während der Covid-19 Pandemie und die Verlagerung auf ein versteckteres, weniger auffälliges Niveau der Gewalt im Internet und in den sozialen Netzwerken. Die Delegationen stimmten einstimmig einer dringend notwenigen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zu und beschlossen, wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diesen Verstössen ein Ende zu bereiten. Darüber hinaus wurde erörtert, dass ein verstärkter Dialog darüber erforderlich ist, wie spezifische Massnahmen durchgeführt werden können, um sich vollständig von der Pandemie zu erholen und welche Möglichkeiten die Staaten haben, Kinder im Kampf gegen diese Form des Missbrauchs einzubeziehen.
Hintergrund
Im Mai 2019 wurde Dr Najat Maalla M’jid vom Generalsekretär zur Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Kinder ernannt. Dr. Najat Maalla M'jid war von 2008 bis 2014 Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Während der letzten 30 Jahre hat sie ihr Leben der Förderung und dem Schutz der Kinderrechte gewidmet und tut dies auch weiterhin im Rahmen ihres Mandats, durch ihre Rolle als Fürsprecherin, Beraterin und Brückenbauerin in der Förderung des Schutzes der Kinder vor Gewalt.
Dr. Maalla M’jid hat erfolgreich dargestellt wie sehr sie sich für die Behebung der anhaltenden Verstösse gegen Kinder in der ganzen Welt einsetzt. Unter Unterstützung durch die Generalversammlung hat sie ihr Mandat fortgesetzt und sich für die weitere Umsetzung der Empfehlungen durch die UNO eingesetzt. Wie in ihren früheren Berichten an die Generalversammlung (A/75/149) und (A/76/224) ausgeführt, wies die Sonderbeauftragte die internationale Gemeinschaft auf die grossen Gefahren hin, denen Kinder aufgrund der Zuspitzung der Ungleichheiten ausgesetzt sind und die ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohlbefinden bereits lange vor der derzeitigen Krise bedrohten. Der aktuelle Bericht (A/HRC/49/57), der der Generalversammlung gemäss Resolution 74/133 vorgelegt wurde, beleuchtet die globalen, regionalen und nationalen Massnahmen, die zur Erfüllung ihres Mandats ergriffen wurden, sowie die Fortschritte, die die Sonderbeauftragte über das vergangene Jahr hinweg erreicht hat, um auf die Pandemie zu reagieren und die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung 2030 zu fördern. Dr Maalla M’jid wies jedoch erneut darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft dringend in die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern investieren müsse. "Investitionen in Kinder sind entscheidend für den Aufbau einer integrativen, friedlichen, gerechten und widerstandsfähigen Gesellschaft, die Kinder vor Schaden bewahrt und niemanden zurücklässt," so die Sonderbeauftragte. Mit dem Thema Investitionen versuchte die Sonderbeauftragte die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf das angestrebte Ziel zu lenken, um der Gewalt gegen Kinder ein für alle Mal ein Ende zu bereiten.
Der Bericht der Sonderbeauftragten über die aktuelle Situation
In ihrem Report A/HRC/49/57 über die Gewalt gegen Kinder betonte die Sonderbeauftragte die Folgen, welche durch die zweijährige Covid-19 Pandemie herbeigeführt wurden, und die verheerenden Auswirkungen auf die Schutzmassnahmen und das Wohlergehen der Kinder. Die fortlaufende Gesundheitssituation erhöhte nicht nur die Gewaltrisiken für Kinder im häuslichen Umfeld, sondern eröffnete auch neue Möglichkeiten für Online-Missbrauch, da Kinder immer mehr Zeit an ihren elektronischen Geräten verbringen. Die negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit sozialen Medien implizieren, dass Kinder häufiger Gefahren wie sexueller Belästigung oder virtuellem Mobbing ausgesetzt waren und noch immer sind.
Neben den Auswirkungen der Pandemie sind das Wohlergehen und die Sicherheit von Kindern zunehmend bedroht, angesichts der Gefahren, denen sie unter anderem durch anhaltende Konflikte, Ernährungsunsicherheit, Klimawandel, Naturkatastrophen und politische Instabilität ausgesetzt sind. Gewalt hat katastrophale, lebenslange und generationenübergreifende Konsequenzen für Kinder und ihre Familien. Dies beeinträchtigt nicht nur die betroffene Person und ihre Familie, sondern ist mit beträchtlichen wirtschaftlichen Kosten für Einzelne, Gemeinden und Regierungen verbunden. Der Preis für die Entwicklungsdefizite, die Kindesmissbräuche mit sich bringen, ist ein Rückschlag in der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Gesellschaft. Frau M’jid betonte dabei die Bedeutung von Massnahmen, die von den Staaten ergriffen werden sollten, insbesondere von Investitionen in verstärkte und integrierte Dienste für Kinder und ihre Betreuer. Darüber hinaus legte sie die im Rahmen ihres Mandats unternommenen Bemühungen dar und nannte Möglichkeiten zur Beschleunigung der Massnahmen, um die Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 zu realisieren.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030
Die Sonderbeauftragte unterstrich, wie wichtig es ist, auf Mitgliedstaaten zuzugehen und eng miteinander zusammenzuarbeiten, währenddessen diese sich für die regelmässige freiwillige Überprüfungen vorbereiten. Dabei wird spezifische Hilfestellung für Staaten angeboten, um ihre Bemühungen für den Überprüfungsprozess zu fördern. Ausserdem unternahm die Sonderbeauftragte im Jahr 2021 Länderbesuche in 38 Mitgliedstaaten und arbeitete eng mit regionalen Organisationen zusammen. Sie betonte, dass ihre Anstrengungen darin lag, die Mitgliedstaaten während der ersten Vorbereitungen für den Überprüfungsprozess zu unterstützen und zu ermutigen, ein integriertes Konzept zur Beendigung der Gewalt gegen Kinder sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu übernehmen. Frau Maalla M’jid setzte sich dabei für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen der Vereinten Nationen auf regionaler und nationaler Ebene ein. Das Büro der Sonderbeauftragten kooperierte mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und richtete ein "freiwilliges nationales Prüflabor" ein und unterstützte kollaborative Zusammenarbeit wie z.B. die Zusammenführung von Vertretern der Regierungen, der Vereinten Nationen, von Kindern und Jugendlichen und internationalen Finanzinstitutionen. Hiermit wurde die Bedeutung eines systemweiten Ansatzes der Vereinten Nationen auf Länderebene erneut hervorgehoben.
Beendigung der Freiheitsberaubung von Migrantenkindern
Nach Angaben von UNICEF schiesst die Zahl von Kindern auf der Flucht kontinuierlich in die Höhe. Die meisten dieser Kinder sind gezwungen, ihre Heimat aufgrund von Umweltkatastrophen, Konflikten, Gewalt oder Nahrungsunsicherheiten zu verlassen. Auf allen Etappen ihrer Reise sind die Kinder noch mehr Gefahren ausgesetzt und werden ihrer Rechte beraubt, da sie besonders wehrlos sind. Auf der Suche nach neuen Chancen und besseren Lebensbedingungen werden sie in vielen Ländern noch immer verhaftet und eingesperrt. Die Inhaftierungen haben weitreichende Folgen für die physische und psychische Gesundheit der Kinder und sind unter keinen Umständen in deren bestem Interesse. Die Sonderbeauftragte verdeutlichte ihre Arbeit mit der Task Force der Vereinten Nationen für freiheitsberaubte Kinder und anderen Partnern, um der migrationsbedingten Inhaftierung ein Ende zu setzen und betonte das dringende Bedürfnis, durch Zusammenarbeit mit Partnern auf globaler, regionaler und nationaler Ebene Massnahmen zu ergreifen
Kinder als Akteure des Wandels
Die Sonderbeauftragte wies auf die Wichtigkeit hin, Kinder in den Prozess einzubeziehen, damit sie ihre Stimme erheben und als "Akteure des Wandels bei der Bekämpfung von Gewalt" mitwirken, um effektive und nachhaltige Lösungen zu erreichen. In vielen Ländern sind die Kinder als Teil einer Gemeinschaft integriert und helfen anderen in Not. Zusammen mit lokalen Organisationen setzen sie sich für ihre eigenen Rechte ein, kämpfen gegen Missbrauch, klären andere über psychische, sexuelle und reproduktive Gesundheit auf und sprechen Geschlechterstereotypen an oder vermitteln Gleichaltrige mit Beratungsstellen oder Unterstützungsdiensten. Trotz des vermehrten Einsatzes von Kindern bestehen noch immer Hindernisse aufgrund von Entscheidungsprozessen sowie sozialer und kultureller Schranken, um ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrzunehmen.
Für bessere Investitionen in den Kinderschutz und das Wohlergehen der Kinder
Unter Beleuchtung der oben genannten Probleme und vorgeschlagenen Lösungen konzentrierte sich die Sonderbeauftragte insbesondere auf einen spezifischen Ansatz, der ein verstärktes und integriertes System umfasst. Sie beleuchtete die dringende Notwendigkeit, einen effektiven und nachhaltigen globalen Lösungsansatz für die Krise der Gewalt gegen Kinder zu schaffen, welcher ein besonderes Augenmerk auf integrierte und soziale Dienste richten soll. Sie forderte die Staaten auf, Massnahmen zu treffen, um den Zugang zu Dienstleistungen in allen sozialen Bereichen zu erleichtern, um auf die vielfältigen Bedürfnisse und Schwachstellen jedes Kindes eingehen zu können. Dabei wurde hervorgehoben, dass die Länder mitwirken sollen, um den Kinderrechten eine weitere Dimension zu verleihen, indem sie in Regelwerke und Praktiken eingebunden werden und die Denkweise der Menschen verändern. Solch eine Anpassung würde ausserdem die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 vorantreiben.
Interaktiver Dialog über den Bericht des Sonderbeauftragten
Genf, 15. März 2022. In der 28. Sitzung der 49. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrats hielt die Sonderbeauftragte für die Situation der Gewalt gegen Kinder einen interaktiven Diskurs betreffend die fortwährende und zunehmende Gewalt gegen Kinder in der Welt.
In der Eröffnung ihrer Erläuterungen äusserte Frau Maalla M’jid ihre Besorgnis über die Zunahme der Gewalt während der Pandemie. Die Gewalt hat nicht nur zugenommen, sondern wurde auch weniger deutlich erkennbar, da sie sich auf das Internet und die sozialen Medien verlagert hat. Frau M’jid verwies auf die aktuellen Ereignisse in der Ukraine und die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Familien. Sie forderte die Staaten auf, zusammenzuarbeiten und dem fortdauernden Leiden, nicht nur in der Ukraine sondern in der ganzen Welt, ein Ende zu setzen.
Die Delegation der Europäischen Union lobte die Arbeit der Sonderbeauftragten in ihrem Mandat, die Gewalt gegen Kinder zu beenden und ein effizientes System einzurichten, um zukünftigen Missbrauch zu verhindern. Die Delegierte äusserte tiefe Besorgnis über die Erkenntnisse im Bericht der Sonderbeauftragten, betreffend die erhöhte Gewalt während der zweijährigen Covid-19 Pandemie und den verheerenden Auswirkungen auf Kinder und ihre Familien. Die Repräsentantin legte dar, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder eine der sechs Prioritäten der EU sei. Die EU bestätigte ihr Engagement für eine gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen des Mandats der Sonderbeauftragten zum Schutz der Kinder und zu einer gemeinsamen Strategie der internationalen Gemeinschaft beizutragen.
In der darauffolgenden Stellungnahme der Delegation Litauens im Namen der nordischen und baltischen Staaten würdigte der Delegierte die Sonderbeauftragte für ihre elementare Arbeit zur Förderung und Prävention aller Formen von Gewalt gegen Kinder bis zum Jahr 2030. Er machte erneut auf die erschütternden Auswirkungen der Covid-19 Pandemie für Familien und Kinder aufmerksam, welche zum Risiko von Gewalt, sexuellem Missbrauch und Internet-Mobbing beigesteuert haben. Der Vertreter äusserte tiefste Besorgnis über die Gefahren, denen Kinder durch Konflikte, Umweltkatastrophen und Nahrungsunsicherheiten ausgesetzt sind und verdeutlichte die Dringlichkeit, für ein sicheres und stabiles Umfeld zu sorgen und Verletzungen jeglicher Art zu beseitigen, um ein effizientes und langanhaltendes Ergebnis zu erzielen. Der Repräsentant begrüsste ausserdem Staatsbeschlüsse, einen kinderrechtsbasierten Ansatz und eine aktive Beteiligung der Kinder bei Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zu berücksichtigen. Der Delegierte forderte abschliessend die Sonderbeauftragte auf, weitere Wegweisungen bereitzustellen, wie die Länder spezifische Massnahmen durchführen können, um sich vollständig von der Pandemie zu erholen.
Der Delegierte von Argentinien sprach im Namen von Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay und verdeutlichte, dass die internationale Gemeinschaft das Problem von einem anderen Blickwinkel betrachten müsse, um die Ziele der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 umzusetzen. Er führte weiter aus, dass die Problematik einzig mit einem Wechsel der Perspektive, d.h. mit einem Fokus auf die Rechte der Kinder, bewältigt werden könne. Die internationale Gemeinschaft muss daher Kinder als Subjekte und nicht als Objekte des Themas betrachten.
Die Delegation Kambodschas im Namen der südostasiatischen Nationen (ASEAN) betonte anschließend, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten zahlreiche Mechanismen eingerichtet haben, um der zunehmenden Gewalt nach der Pandemie entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang machte der Delegierte auf die ASEAN Richtlinien zum Schutz von Kindern von 2016 aufmerksam, die als grundlegende Basis für die Behandlung des Themas dienen. Der Repräsentant ermutigte die Staaten, beim Kampf für den Schutz aller Kinder mitzuwirken und ihr volles Potential und Wohlergehen zu begünstigen. Zum Abschluss seiner Erläuterungen brachte der Delegierte das Ziel der ASEAN zum Ausdruck, mit den UN-Mechanismen zu kooperieren und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
Die Delegation von Sierra Leone stimmte den anderen Delegationen zu und betonte überdies die Notwendigkeit, ein Umfeld für Kinder zu schaffen, in welchem sie frei von Gewalt und Missbrauch aufwachsen können. Die Delegierte forderte die Staaten auf, konstruktive Zusammenarbeit auf teilregionaler und regionaler Ebene zu verwirklichen. Die Repräsentantin wies erneut darauf hin, wie wichtig es sei, in die Bekämpfung von Gewalt und den Schutz von Kindern zu investieren.
Der chinesische Delegierte wies auf die erschütternden Auswirkungen der Pandemie und ihre Folgen für die Gefährdung von Kindern hin. Der Delegierte zeigte sich zutiefst besorgt über die langfristige Inhaftierung von Immigrantenkindern sowie die häufigen Schiessereien in Schulen in den USA. Der Repräsentant verurteilte die amerikanische Immigrationspolitik und forderte die USA eingehend auf, nicht nur ihre Immigrationspolitik zu ändern und die Trennung von Kindern und ihren Eltern zu vermeiden, sondern auch Massnahmen zur Verhinderung von Waffengewalt und zur Bekämpfung des Gebrauchs von Waffen zu ergreifen.
UNICEF teilte seine Besorgnis darüber, dass die Covid-19 Pandemie die Bemühungen, Gewalt gegen Kinder zu beenden, zurückgeworfen und die Ziele der Agenda zur nachhaltigen Entwicklung 2030 beeinträchtigt hat. Die Delegierte bemerkte, dass wesentliche Dienste zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt in mindestens 104 Ländern aufgrund der Pandemie unterbrochen wurden. Die Repräsentantin bekundete ferner ihr Engagement, sich dem dringenden Aufruf der Sonderbeauftragten anzuschliessen, in allen relevanten Sektoren in integrierte Dienstleistungen für Kinder zu investieren und betonte, dass diese Investitionen ein rechtliches und moralisches Gebot seien. Investitionen zur Verhinderung von Verletzungen können sowohl wirtschaftliche Kosten abwenden, die sich aus Gewalt ergeben, als auch entscheidende Hindernisse für die Verwirklichung der Rechte von Kindern beseitigen. Die Delegierte betonte abschliessend die Bereitwilligkeit von UNICEF, die Staaten in ihren Bemühungen zu unterstützen und weiterhin eng mit dem Büro der Sonderbeauftragten zusammenzuarbeiten.
NGO-Repräsentanten begrüssten den Bericht der Sonderbeauftragten und wiesen auf die Risiken hin, denen Kinder während der Covid-19 Pandemie ausgesetzt waren und welche aufgrund der anhaltenden Konflikte, Umweltkatastrophen und anderen Faktoren weiterhin fortbestehen. Dabei wurde die Notwendigkeit von Investitionen in Präventionsdienste und die Implementierung eines kinderbezogenen Ansatzes auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene besonders hervorgehoben. Verschiedene Repräsentanten forderten die internationale Gemeinschaft auf, auf die Kinder einzugehen und sie in die Lage zu versetzen, ihre Zukunft selbst zu gestalten. Die NGOs bekräftigten, dass Staaten gemeinsam handeln müssen, um das Wohlergehen und das Leben von Kindern und ihren Familien zu verbessern und um in eine bessere Zukunft zu investieren.
Schlusswort
Die Sonderberichterstatterin unterstrich ihren Standpunkt, dass der Schlüssel zum Schutz von Kindern auf der ganzen Welt in der Zusammenarbeit der UNO mit Staaten, privaten Akteuren und Organisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene liege. Um von der Pandemie zurückzufinden ist es unerlässlich, kooperative und personenorientierte Lösungsansätze zu implementieren, um sicherzustellen, dass diese Schritte die Bedürfnisse der Menschen und insbesondere der Kinder berücksichtigen. Die Massnahmen, die von den Staaten ergriffen werden, sollten integrative Dienste mit einem Schwerpunkt auf den Bedarf an sozialer Sicherheit und Unterstützung für Kinder und ihre Betreuer beinhalten. Die Sonderbeauftragte betonte die Notwendigkeit, Kinder in die Handlungspläne miteinzubeziehen und sie darin zu bestärken, sich für ihre eigenen Rechte einzusetzen. Die internationale Gemeinschaft muss ihre Aufmerksamkeit besonders auf den Fakt richten, dass Kinder sich zunehmend über soziale Netzwerke ausdrücken und muss dies bei ihren Lösungsansätzen speziell berücksichtigen.
Betreffend Kinderehe wies die Sonderbeauftragte darauf hin, wie wichtig es sei, alle grundlegenden Ursachen zu berücksichtigen. Um eine effiziente Lösung zu erzielen, braucht es nicht nur eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern ferner eine Änderung der sozialen Bedingungen und der Normen zur Geschlechterdiskriminierung. Dies beinhaltet auch eine Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen vieler afrikanischer Länder, um diesen Fortschritt zu ermöglichen. Die Sonderberichterstatterin sprach erneut die fortdauernde Inhaftierung von Kindern in vielen Ländern an. Sie bemerkte, dass der Freiheitsentzug von Kindern keine Lösung zur Bekämpfung der ursprünglichen Probleme darstelle und dass sie alles Mögliche im Rahmen ihres Mandats unternehmen werde, um diese Inhaftierungen zu beenden. Sie unterstrich die Notwendigkeit, dass die Staaten in Friedensregionen und mit finanziellen Mitteln agieren und ermutigte die Staaten, eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Position des Geneva International Centre of Justice
Geneva International Centre for Justice (GICJ) anerkennt den gut vorbereiteten Bericht der Sonderbeauftragten und ihre Bemühungen, die sie im Rahmen ihres Mandats unternommen hat, um der Wahrheit über die anhaltende und zunehmende Gewalt gegen Kinder gegenüberzutreten. Wir sind davon überzeugt, dass die nationalen und regionalen Kooperationen, welche durch das Büro der Sonderbeauftragten eingerichtet wurden, einen wichtigen Meilenstein für die Bewältigung der negativen Auswirkungen der Pandemie bilden und das Leben von Kindern in der ganzen Welt in Zukunft wirksam und förderlich beeinflussen werden.
GICJ ist jedoch zutiefst über die zunehmenden Bedrohungen von Gewalt für Kinder besorgt, die durch die Pandemie herbeigeführt wurde. Die Gewalt hat dabei nicht nur zugenommen, sondern ist ferner weniger deutlich ersichtlich geworden, was die Kinder umso mehr gefährdet. GICJ ruft alle Staaten dazu auf, stärkere Anstrengungen zu tätigen, um die Kinder vor allen Formen des Missbrauchs zu bewahren. Wir ermutigen die internationale Gemeinschaft, effiziente Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Kinder gewahrt werden und fordern die Staaten auf, grössere Bemühungen zu unternehmen, um den Schutz von Kindern ebenfalls im Internet zu garantieren. Kinder müssen aktiv in den Lösungsprozess involviert werden. Ihnen muss es ermöglicht werden, sich für ihre eigenen Rechte stark zu machen und sie müssen die Chance haben, eine Veränderung herbeizuführen. Nur gemeinsam sind wir imstande, eine nachhaltige Lösung zu induzieren, die wirksam dazu beiträgt, die Lebensbedingungen von Kindern der Welt zu verbessern – nur gemeinsam können wir diesen "Impfstoff gegen die Pandemie der Gewalt gegen Kinder" ermitteln. Die Jugend ist darauf angewiesen, dass die Staaten einschreiten. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind auch unsere Gegenwart.
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